Neue Version der Richtlinie C2.5:2017 Dämmschichtbildende Beschichtungen
Die neue, überarbeitete SZS-Publikation C2.5:2017 „Dämmschichtbildende Beschichtungen“ tritt per sofort die Nachfolge der bisher gültigen Publikation C2.5 an. Die Publikation steht als Gratis-Download auf der Webseite des SZS als PDF-Datei zur Verfügung. Diese Richtlinie wurde durch die VKF auf Übereinstimmung mit den aktuellen Brandschutzvorschriften 2015 (Rev. 2017) geprüft und wird im Verzeichnis der VKF als Stand der Technik Papier aufgeführt. Die Richtlinie dient Behörden, Planern und Ausführenden die Brandschutzbeschichtungen anwenden. Die Formulare, welche sich im Anhang befinden können zusätzlich als geschützte Word-Dateien zum Ausfüllen heruntergeladen werden.
Das Formular für den rechnerischen Nachweis und das Stand der Technik Papier betreffend der rechnerischen Ermittlung der Schichtdicken wurden ebenfalls aktualisiert.
Wichtigste Änderungen sind:
- Einführung des Begriffes der Erhärtungsschichtdicke: Die neu definierte Erhärtungsschichtdicke, ist die erforderliche Schichtdicke, welche nach erfolgter Applikation bei genügend trockener Beschichtung (bei Nagelhärte) gemessen wird. Dadurch wird der Messzeitpunkt klarer definiert (nach ca. 2 / 3 Tagen bzw. 7 Tagen, je nach Beschichtungstyp). Durch einen entsprechenden Zuschlag bei der Bestimmung der Erhärtungsschichtdicke wird sichergestellt, dass die erforderliche Trockenschichtdicke (Endzustand) auch später bei vollständiger Trocknung gewährleistet ist.
- Neue Messkriterien inkl. Auswertung für die Kontrollmessungen gemäss der „Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Brandschutzprodukte“ ETAG 018, Teil 2 (European Technical Approval Guidelines) mit den Toleranzkriterien entsprechend der in der ETAG gemäss Anhang H vorgesehenen Werte.
- Angepasste ‚schlankere‘ Formulare
Weitere Hinweise:
- Die Publikation C2.5 enthält wichtige Grundlagen auch für die Planer und zum Bewilligungsverfahren
- Es lohnt sich jeweils frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde zu suchen. Die objektbezogene Bewilligung muss früh eingeholt werden, da die Bewilligung vor Beginn der Arbeiten erteilt sein muss.
- Bei der Ausführungsplanung ist die Zeit für die Ausführung der Applikation inkl. für der erforderlichen Trockenzeit sowie für die Kontrollmessungen im Bauprogramm zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch den Erfordernissen der klimatischen Bedingungen für die Applikation Rechnung zu tragen.
- Für die Kontrollmessungen werden in der Regel von den Behörden spezielle Experten verlangt. Die Experten können aus der, durch das SZS geführten Liste der Experten für dämmschichtbildende Beschichtungen bestimmt werden. Es sind jedoch auch andere, nicht auf der SZS-Liste aufgeführte, Experten möglich. Diese Experten müssen von den Behörden akzeptiert werden oder werden zum Teil direkt von den Behörden vorgeschlagen.